Arbeitgeber stellen im Vorstellungsgespräch oft knifflige Fragen. Hier erfährst du, wie du stark antwortest, welche Fragen unzulässig sind und warum ab Juni 2026 eine neue Frage sogar verboten ist und wie du souverän reagierst.
Fragen im Vorstellungsgespräch: Was Arbeitgeber fragen und wie du selbstbewusst antwortest
Da sitzt du endlich im Besprechungsraum, es duftet nach heißem Kaffee, aber deine Hände sind eher kalt, als hättest du grade eine große Portion Eis gehalten.
Gegenüber sitzen zwei Menschen mit Notizblock, Laptop und diesem prüfenden Blick, bei dem man sofort denkt: „Bitte fragt mich nix, was mein Hirn gleich in Brei verwandelt.“
Sie schauen noch mal auf deine Bewerbung und dann kommt er.
Ein Satz wie:
„Erzählen Sie doch mal was über sich.“
Klingt jetzt erst mal harmlos, ist es aber tatsächlich nicht.
Viele Bewerber stolpern im Vorstellungsgespräch nicht etwa, weil sie nicht die erforderlichen Kompetenzen mitbringen, sondern eher daran, weil sie nicht wissen, was hinter den Fragen im Vorstellungsgespräch steckt und sich manchmal sogar um Kopf und Kragen reden.
Arbeitgeber fragen selten aus reiner Neugier.
Sie wollen sehen, ob du zur Stelle passt.
Ob du mitdenkst und auch denkst, bevor du redest.
Und ob du mit Druck umgehen kannst und dich selbst so erklären kannst, dass dein Wert für’s Unternehmen und für das Team auch sichtbar wird.
Aber mal zurück zu dem Satz „Erzählen Sie doch mal was über sich“
Warum Arbeitgeber diese Fragen im Vorstellungsgespräch stellen
Ein gutes Vorstellungsgespräch sollte nie zu einem Verhör werden, es ist eher wie ein Testlauf.
Der Arbeitgeber schaut: Wie würdest du später im Job denken, sprechen und handeln?
Wenn du dich auf die häufigsten Fragen im Bewerbungsgespräch vorbereitest, fühlst du dich nicht mehr wie jemand, der gleich abgefragt wird.
Du sitzt dann selbstbewusst im Gespräch wie jemand, der seine eigene Story kennt.
Weil du weißt, welche Beispiele du nennen willst.
Du weißt, was du nicht erzählen musst und auch, wie du aus einer fiesen Frage eine gute Antwort machst.
„Erzählen Sie etwas über sich“
Das wird gut gemacht zu deiner Mini Story statt zu einem Lebenslauf Karaoke.
Bei dieser Frage reden viele fünf Minuten quer durch ihren Lebenslauf.
„Ich bin bis 20xx zur Schule gegangen, dann hab ich 20xx dies gemacht, dann 2022 das …“
Ganz ehrlich: deine Gesprächspartner gegenüber nicken und sind innerlich schon beim nächsten Termin.
Besser ist eine kurze Mini Story.
Die zeigt, wer du bist, was du kannst und warum genau diese Stelle für dich passt.
Beispiel:
„Ich arbeite seit vier Jahren im Kundenservice. Was mir dabei am meisten liegt, ist der Moment, wenn ein Kunde erst sauer anruft und am Ende sagt: Danke, jetzt weiß ich weiter. In meiner letzten Stelle hab ich viele Fälle selbst gelöst, die vorher an die Teamleitung gingen. Deshalb reizt mich diese Stelle, weil ich hier noch mehr Verantwortung im Kontakt mit Kunden übernehmen kann.“
Das klingt dann nicht wie ein auswendig gelernter Text, sondern wie eine Frau, die weiß, was sie mitbringt.
Oder nicht?
Was Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch fragen dürfen
Stell dir vor, du bewirbst dich als Projektleiterin in einem mittelständischen Unternehmen.
Der Projektkoordinator fragt nach deinen bisherigen Projekten, deiner Teamgröße, ob du gerne reist. Alles okay.
Denn: Arbeitgeber dürfen alles fragen, was direkt mit dem Job zu tun hat.
Das nennt sich das berechtigte Fragerecht.
Erlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch sind zum Beispiel
- Berufliche Erfahrungen und Qualifikationen
- Sprachkenntnisse (wenn für den Job nötig)
- Reisebereitschaft oder Schichtarbeit
- Wann du anfangen kannst
- Gehaltsvorstellungen (deine Wünsche – nicht dein letztes Gehalt!)
- Gründe für den Jobwechsel
Soweit ganz in Ordnung.
Aber es gibt auch viele Fragen im Vorstellungsgespräch, die genauso harmlos klingen und trotzdem verboten sind.
Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch: Das sagt das AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz AGG) schützt Bewerberinnen und Bewerber.
Es sagt: Niemand darf wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion, seines Alters oder seiner Behinderung benachteiligt werden.
Im Alltag heißt das, bestimmte Fragen im Vorstellungsgespräch sind einfach tabu.
Schwangerschaft und Kinderwunsch: Absolutes Tabu
„Planen Sie Kinder?“ oder auch „Ist ihre Familienplanung abgeschlossen?“
Ich als Personalerin habe es schon erlebt, dass Fachbereichskollegen diese Fragen stellen, obwohl sie doch geschult werden, welche Fragen gestellt werden dürfen und welche nicht. Da grätsche ich dann auch dazwischen.
Diese Frage hören Männer übrigens nie, doch Frauen im Vorstellungsgespräch wohl immer noch viel zu oft.
Dabei ist sie klar verboten.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass selbst bei befristeten Stellen die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig ist.
Zum Thema Kinder in der Bewerbung habe ich für dich einen ganz eigenen Artikel erstellt, denn auch das ist immer wieder ein Thema.
Beispiel: Jana bewirbt sich als Marketing-Managerin. Der Marketingleiter fragt: „Wie sieht es mit ihrer Familienplanung aus?“ Jana muss das nicht beantworten. Sie darf sogar lügen und zwar ohne jegliche Konsequenzen. Das Bundesarbeitsgericht hat das ausdrücklich bestätigt.
Religion, Politik, Gewerkschaft: Privatsache – immer
Dein Glaube geht deinen Arbeitgeber nichts an.
Auch deine politische Meinung nicht.
Fragen dazu sind unzulässig, außer du bewirbst dich bei einer Kirche oder einer Partei. Die nennt man dann Tendenzarbeitgeber.
Alter: Darf nicht direkt gefragt werden
„Wie alt sind Sie?“ – Diese Frage ist generell verboten.
Das AGG schützt ausdrücklich vor Diskriminierung wegen des Alters. Fragen nach Berufserfahrung sind erlaubt, aber nicht die direkte Frage nach dem Geburtsjahr.
Mehr zum Thema Geburtsdatum und Alter findest du in meinem Artikel über den Lebenslauf.
Ganz ehrlich, diese Frage habe ich in meinen über 20 Jahren selbst noch nicht erlebt.
Das Geburtsdatum ist ja auch auf den mitgelieferten Zeugnissen ersichtlich.
Gesundheit und Behinderung: Nur bei direktem Jobbezug
Du musst nichts über deinen Gesundheitszustand erzählen.
Außer: Eine Erkrankung würde dich am Arbeiten für genau diese Stelle hindern.
Dann ist es in manchen Fällen sogar deine Pflicht, das von dir aus zu sagen.
Beispielsweise, wenn du im Labor arbeiten möchtest und mit gesundheitsgefährdenden Substanzen in Berührung kommst.
Oder du bewirbst dich auf eine Stelle im Lager, bei der du täglich schwere Kisten heben musst. Du hast aber eine akute Rückenverletzung und darfst auf absehbare Zeit nicht schwer heben.
Dann wäre diese Einschränkung für die konkrete Stelle relevant.
Herkunft und Nationalität: Diskriminierung verboten
„Wo kommen Sie ursprünglich her?“
Ist nett gemeint, aber verboten.
Nach Sprachkenntnissen darf gefragt werden, nach der ethnischen Herkunft nicht.
Vorstrafen: Nur wenn jobrelevant
Pauschal nach Vorstrafen zu fragen ist unzulässig.
Eine Bank darf nach Finanzdelikten fragen.
Eine Spedition darf nach Verkehrsdelikten fragen.
Aber nicht umgekehrt.
Ab Juni 2026: Diese Frage im Vorstellungsgespräch ist neu verboten
Und jetzt wird es richtig interessant, denn ab dem 7. Juni 2026 tritt die neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz in deutsches Recht in Kraft. Der Stern hat gerade darüber berichtet.
Und damit wird eine Frage, die viele Gesprächspartner im Vorstellungsgespräch noch immer stellen, offiziell verboten:
„Was haben Sie zuletzt verdient?“
Diese Frage ist ab dem 7. Juni 2026 nicht mehr erlaubt.
Warum?
Weil sie in der Vergangenheit dazu genutzt wurde, Gehaltsungleichheiten zu zementieren.
Wer bisher wenig verdient hat – oft Frauen – bekommt auch beim neuen Job weniger.
Damit soll Schluss sein.
Was sich außerdem ändert:
Arbeitgeber müssen dir auf Nachfrage mitteilen, was vergleichbare Kolleginnen und Kollegen verdienen, auch nach Geschlecht aufgeschlüsselt.
Das gibt dir beim anschließenden Gehaltspoker zum ersten Mal echte Karten in die Hand.
Praxisbeispiel: Sandra hat im Juni 2026 ein Vorstellungsgespräch als Controllerin. Der Leiter des Controlling fragt: „Was verdienen Sie aktuell?“
Sandra antwortet ruhig: „Das ist nach der neuen EU-Richtlinie nicht mehr zulässig. Ich nenne Ihnen gerne meine Gehaltsvorstellung.“
Das ist dann einfach selbstbewusst.
Achtung: Viele Unternehmen werden diese Frage trotzdem noch stellen, aus reiner Gewohnheit.
Du musst sie dann nicht beantworten.
Und du darfst auch eine andere Antwort geben, ohne dass dir etwas passiert.
Fragen im Vorstellungsgespräch: Der Graubereich
Manche Fragen sind weder klar erlaubt noch klar verboten.
Sie hängen vom Job ab.
Familienstand
Grundsätzlich verboten.
Aber die Steuerklasse erfährt der Arbeitgeber später beim Eintritt sowieso.
Trotzdem muss und sollte die Frage im Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden.
Tattoos und Äußerlichkeiten
Unzulässig, außer sie sind unter der Arbeitskleidung nicht verdeckbar und relevant für den Job.
Vermögen und Schulden
Grundsätzlich Tabu, außer du hast Zugang zu Geld oder Vermögenswerten, wie bei einem Kassenjob in einer Bank.
Was tun, wenn unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch kommen?
Du sitzt wieder im Besprechungsraum, die Frage ist gerade gestellt worden und du spürst, wie du kurz stockst.
Was jetzt?
Du hast drei Möglichkeiten:
- Du antwortest nicht. Du kannst die Frage höflich ablehnen: „Diese Frage steht nicht in direktem Bezug zu meiner Eignung für die Stelle.“
- Du lügst. Ja, das ist erlaubt. Bei unzulässigen Fragen hast du das gesetzliche Recht zur Lüge, das Bundesarbeitsgericht hat das so entschieden.
- Du lenkst um. Oft der beste Weg: „Was ich Ihnen sagen kann: Ich bin voll einsatzbereit und freue mich auf die Aufgaben.“ Damit zeigst du innere Stärke, ohne auf die Konfrontation einzugehen.
Wichtig: Häufen sich unzulässige Fragen, sagt das viel über die Unternehmenskultur aus.
Frag dich auf jeden Fall: Will ich wirklich dort arbeiten?
Gut vorbereitet ins Vorstellungsgespräch: Typische Fragen im Überblick
Neben dem Wissen, was verboten ist, hilft dir auch eine gute Vorbereitung auf die erlaubten Fragen im Vorstellungsgespräch.
Die meisten davon sind klassisch, wobei trotzdem viele drüber stolpern.
Diese Fragen kommen fast immer
- „„Was möchten Sie uns über sich erzählen, das in Ihrem Lebenslauf nicht sofort sichtbar wird?“ → Keine Biografie. Kurz, klar, jobbezogen.
- „Welche berufliche Herausforderung hat Ihnen gezeigt, worin Sie gut sind und woran Sie noch wachsen möchten?“ → Echte Antworten bediene hier keine Klischees.
- „Warum wollen Sie zu uns wechseln?“ → Zeig hier deine Motivation und äußere bitte keine Kritik am alten Job.
- „Welche berufliche Entwicklung wünschen Sie sich in den nächsten Jahren?“ → Zeig eine Richtung in die du willst, aber bleib offen für Neues.
- „Welche Gehaltserwartung bringen Sie für diese Position mit?“ → Gut vorbereiten, mit Marktdaten.
Praxisbeispiel
Christina weiß genau, was sie verdienen will, und hat sich vorbereitet.
Sie kennt die Gehaltsspanne für die neue Position in der Region und als diese Frage kommt, nennt sie eine Zahl.
Ohne eine Spur von Unsicherheit oder Überheblichkeit, das hinterlässt echten Eindruck.
Karrierecoaching: Wenn Vorstellungsgespräche zum Stolperstein werden
Viele Berufstätige sind fachlich top und trotzdem zieht sich das Vorstellungsgespräch wie Kaugummi.
Sie wissen nicht, wie sie antworten sollen.
Sie sind unsicher bei heiklen Fragen. Sie verkaufen sich unter Wert.
Dabei ist ein Vorstellungsgespräch ein Handwerk, das man lernen kann.
Genau hier setzt Karrierecoaching an.
In meiner Arbeit mit meinen Klientinnen geht es nicht ums Auswendiglernen von Antworten, sondern darum, zu wissen, wer du bist und das klar zu benennen und auch zu zeigen.
Das Ziel: Du gehst vorbereitet rein. Du weißt, was erlaubt ist und was nicht und du bist selbstbewusst, auch bei den etwas schwierigeren Momenten.
Fazit: Fragen im Vorstellungsgespräch – du hast mehr Rechte als du denkst
Das Vorstellungsgespräch ist keine Einbahnstraße.
Nicht nur du wirst bewertet, auch du selbst darfst das Unternehmen und deine Gesprächspartner bewerten, ob sie zu dir passen.
Du hast das Recht, unzulässige Fragen nicht zu beantworten, da darfst du sogar lügen, wenn du musst.
Und ab Juni 2026 ist die Frage nach deinem letzten Gehalt schlicht und einfach verboten.
Wissen ist Macht – besonders im Bewerbungsprozess.
Kontakt zu mir
FAQ: Häufige Fragen zum Vorstellungsgespräch
Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch verboten?
Verboten sind alle Fragen, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Dazu gehören Fragen nach Schwangerschaft, Kinderwunsch, Religion, politischer Überzeugung, Alter, ethnischer Herkunft, Familienstand, sexueller Orientierung und Behinderung. Ab dem 7. Juni 2026 ist auch die Frage nach dem bisherigen Gehalt verboten.
Darf ich lügen, wenn mir unzulässige Fragen gestellt werden?
Ja. Bei unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch haben Bewerberinnen und Bewerber das gesetzliche Recht zur Lüge. Das Bundesarbeitsgericht hat das bestätigt. Eine falsche Antwort auf eine verbotene Frage hat keine rechtlichen Konsequenzen für den Bewerber.
Was ändert sich ab Juni 2026 beim Vorstellungsgespräch?
Ab dem 7. Juni 2026 tritt die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz in Deutschland in Kraft. Arbeitgeber dürfen dann nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen. Außerdem müssen sie auf Nachfrage mitteilen, welche Gehaltsspanne für die Stelle vorgesehen ist, auch aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Wie reagiere ich auf unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch?
Du hast drei Möglichkeiten: die Frage höflich ablehnen, eine Antwort verweigern oder – ganz legal – eine unwahre Antwort geben. Am besten wirkst du dabei ruhig und selbstbewusst. Eine gute Technik: auf die Fähigkeiten für den Job umlenken.
Darf der Arbeitgeber nach meiner Schwangerschaft fragen?
Nein. Die Frage nach einer Schwangerschaft ist im Vorstellungsgespräch grundsätzlich verboten, auch bei befristeten Stellen (EuGH-Entscheidung). Die einzige Ausnahme: Die Stelle wird ausdrücklich als Schwangerschaftsvertretung ausgeschrieben.
Wie bereite ich mich am besten auf ein Vorstellungsgespräch vor?
Kenne deine Rechte. Bereite Antworten auf klassische Fragen vor. Recherchiere die Gehaltsspanne für deinen Job und deine Region. Und übe schwierige Situationen, am besten mit einem Karrierecoach, der dir ehrliches Feedback gibt.







